Gebühren & Honorare
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Gebührenverordnung

Die Abrech­nung der Dienst­leistungen erfolgt i. d. R. nach der  Steuer­berater-Gebühren­verord­nung (StBGebV). Hierbei ist die soge­nannte Mittel­gebühr (= Auftrag mit durch­schnitt­lichem Anspruch) nach gesetzlichen Tabellen maß­gebend.

Die Gebühr basiert auf Gegen­standwerten, die sich nach dem Wert des Interesses, dem Umsatz, den Kosten und/oder den Einkünften ermitteln. Eine Ab­hängig­keit von der Steuer­erstat­tung oder -nach­zahlung ist aus­ge­schlos­sen.

Die gesetz­liche Mittel­gebühr ist eine Richt­linie. Ist der zeit­liche Auf­wand deut­lich geringer, kann die Gebühr gesenkt werden. Ist der not­wen­dige Zeit­auf­wand höher als die Mittel­gebühr abdecken kann, findet der jeweilige Stun­den­satz (siehe unten) An­wen­dung bis zur gesetz­lichen Höchst­gebühr. So kann der Mandant z. B. durch eine opti­male Vor­berei­tung der Unter­lagen nach Vor­gaben des Steuer­bera­ters die Gebüh­ren deut­lich verringern.

>> Beispiele für Selbständige


Stundensätze & Zeithonorare

Für bestimmte Leis­tungen und Leis­tungen, die nicht in der StBGebV geson­dert bestimmt sind, gilt die Zeit­gebühr, bei nicht steuer­licher Bera­tung ein Zeit­hono­rar. Steuer­liche, betriebs­wirt­schaft­liche oder sonstige Ge­sprä­che, Arbeiten und Bera­tun­gen, auch über elektro­nische Medien (Telefon, Email, Fax), sind stets voll­stän­dig gebüh­ren­pflichtig.

>> Stundensätze/Zeithonorare