Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt i. d. R. nach der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV). Hierbei ist die sogenannte Mittelgebühr (= Auftrag mit durchschnittlichem Anspruch) nach gesetzlichen Tabellen maßgebend.
Die Gebühr basiert auf Gegenstandswerten, die sich nach dem Wert des Interesses, dem Umsatz, den Kosten und/oder den Einkünften ermitteln. Eine Abhängigkeit von der Steuererstattung oder -nachzahlung ist ausgeschlossen.
Die gesetzliche
Mittelgebühr
ist eine Richtlinie.
Ist der zeitliche
Aufwand
deutlich
geringer, kann die Gebühr gesenkt werden. Ist der notwendige
Zeitaufwand
höher
als die Mittelgebühr
abdecken kann, findet der jeweilige Stundensatz
(siehe unten) Anwendung
bis zur gesetzlichen
Höchstgebühr.
So kann der Mandant z. B. durch eine optimale
Vorbereitung
der Unterlagen
nach Vorgaben
des Steuerberaters
die Gebühren
deutlich
verringern.
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Beispiele für Selbständige
Stundensätze &
Zeithonorare
Für bestimmte Leistungen und Leistungen, die nicht in der StBGebV gesondert bestimmt sind, gilt die Zeitgebühr, bei nicht steuerlicher Beratung ein Zeithonorar. Steuerliche, betriebswirtschaftliche oder sonstige Gespräche, Arbeiten und Beratungen, auch über elektronische Medien (Telefon, Email, Fax), sind stets vollständig gebührenpflichtig.
