
Der Gebührenrahmen basiert auf Gegenstandswerten, die sich meist aus Umsatz, Kosten oder Einkünften ermitteln. Deshalb steht die Gebührenhöhe in der Regel erst bei Fertigstellung des Auftrags fest. Durch Bindung an diese Werte berücksichtigen die Gebührentabellen typisiert den Anspruch und das Risiko eines Auftrags.
Die Kanzlei
berücksichtigt
innerhalb des vorgegebenen Rahmens
aber auch die Kostenrechnung
eines Auftrags. Die
Stundensätze
reichen hierbei für Mitarbeiter je nach Ausbildung, Erfahrung
und Dienstleistung
bis zu 75,00 Euro, für Steuer- und Unternehmensberater je nach Leistungsart
und Risiko von 75,00 Euro bis zu 150,00
Euro.
Für Leistungen die nicht in der StBVV
geregelt sind, gilt die Zeitgebühr
bzw. ein
Zeithonorar.
Pauschalhonorare
sind nicht möglich.
Eine Abhängigkeit
von der Steuererstattung
oder -nachzahlung
ist gesetzlich ausgeschlossen.
Fachliche Beratungen und sonstige Gespräche, Schreiben oder Zeiten, auch über elektronische Medien (Telefon, Email, Fax etc.), sowie alle sonstigen Arbeiten sind stets gebührenpflichtig, zumindest mit der Zeitgebühr.

Die Kanzlei darf zu Beginn der Arbeiten oder des Mandats stets einen angemessenen Vorschuss verlangen, der auf die späteren Leistungsabrechnungen angerechnet wird. Neue Mandanten müssen immer einen pauschalen Vorschuss leisten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Vorschüsse nur geschätzte Kosten sind und mit der Endrechnung nur selten übereinstimmen, insbesondere da sich betriebliche Verhältnisse schnell ändern können. Bei Mandatsbegründung wird schriftlich eine Haftungs- und Vergütungsvereinbarung geschlossen.
Eine
kurze Einmalberatung
oder
Erstberatung
ohne Mandatsbegründung
oder besonderen
Auftrag
ist stets sofort in Bargeld zu vergüten. Sie sollten beim ersten Besuch
deshalb ein- bis zweihundert Euro mit sich führen, falls Sie kein Dauermandat
eingehen möchten.
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Stundensätze
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Wie entsteht der StB-Stundensatz?