Honorar
 

Sie möchten nachts gut schlafen? Wir auch! Deshalb legen wir Wert auf Qualität und somit Sicherheit. Um diesen Standard zu halten, ist jeweils ein ent­spre­chender Zeit­auf­wand von Fach­kräften no­twendig, der ange­messen vergütet sein möchte.

 

Es gilt die StBVV (Steuer­berater­vergü­tungs­verord­nung). Hierbei ist grund­sätzlich die soge­nannte Mittel­gebühr (Durch­schnitt) maß­ge­bend. Die Mittel­gebühr ist eine Richt­linie zwischen Mindest- und Höchst­gebühr (= Gebühren­rahmen).

Der Gebühren­rahmen basiert auf Gegen­standwerten, die sich meist aus Umsatz, Kosten oder Einkünften ermitteln. Deshalb steht die Gebühren­höhe in der Regel erst bei Fertig­stellung des Auftrags fest. Durch Bindung an diese Werte berück­sichtigen die Gebühren­tabellen typi­siert den Anspruch und das Risiko eines Auftrags.

Die Kanzlei berück­sichtigt innerhalb des vorge­gebenen Rahmens aber auch die Kosten­rechnung eines Auftrags. Die Stun­den­sätze reichen hierbei für Mitarbeiter je nach Aus­bildung, Erfah­rung und Dienst­leis­tung bis zu 75,00 Euro, für Steuer- und Unter­nehmens­berater je nach Leistungsart und Risiko von 75,00 Euro bis zu 150,00 Euro.

Für Leis
­tungen die nicht in der StBVV geregelt sind, gilt die Zeit­gebühr bzw. ein Zeit­hono­rar. Pauschal­hono­rare sind nicht möglich. Eine Ab­hängig­keit von der Steuer­erstat­tung oder -nach­zahlung ist gesetz­lich aus­ge­schlos­sen.

Fachliche Bera­tungen und sonstige Ge­sprä­che, Schreiben oder Zeiten, auch über elektro­nische Medien (Telefon, Email, Fax etc.), sowie alle sons­tigen Arbeiten sind stets gebüh­ren­pflichtig, zumin­dest mit der Zeit­gebühr.

Die Kanzlei darf zu Beginn der Arbeiten oder des Mandats stets einen ange­messenen Vorschuss verlangen, der auf die späteren Leistungs­abrech­nungen ange­rechnet wird. Neue Man­dan­ten müssen immer einen pauschalen Vorschuss leisten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Vorschüsse nur geschätzte Kosten sind und mit der End­rech­nung nur selten überein­stimmen, insbe­sondere da sich betrieb­liche Verhält­nisse schnell ändern können. Bei Mandats­begrün­dung wird schriftlich eine Haftungs- und Vergütungs­vereinbarung geschlossen.

Eine kurze Einmal­bera­tung oder Erst­bera­tung ohne Mandats­begrün­dung oder beson­deren Auftrag ist stets sofort in Bargeld zu vergüten. Sie sollten beim ersten Besuch deshalb ein- bis zweihundert Euro mit sich führen, falls Sie kein Dauer­mandat eingehen möchten.

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Wie entsteht der StB-Stundensatz?